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Neue Richtlinien für den Krankheits- und Todesfall
(Gültig ab 1.1.2001)

1. Krankheitsfall

Krankheit ist ab sofort keine Entschuldigung mehr. Auch ein Attest des Arztes ist für uns kein Beweis. Wer in de Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zum Dienst erscheinen.

2. Todesfall in der Familie

ist ebenfalls keine Entschuldigung mehr. Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun und die notwendigen Maßnahmen kann auch ein anderer treffen.

3. Eigener Todesfall

Sie dürfen mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben Bescheid geben, damit wir rechtzeitig eine Ersatzkraft einstellen können. Sollte dies einmal ausnahmsweise nicht möglich sein, rufen Sie an Ihrem Todestag bis spätestens 8 Uhr Ihre Abteilung an, damit wir noch eine Aushilfe einsetzen können.

Wir machen darauf aufmerksam, dass der eigene Todesfall nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden Arztes genehmigt wird. Liegen diese beiden Unterschriften nicht vor, wird Ihnen die Fehlzeit vom Jahresurlaub abgezogen.

4. Urlaubsgewährung wegen Operation

Diese Unsitte kann nicht länger geduldet werden. Wir bitten Sie dringend, sich den Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen.

Wir meinen solange Sie noch beschäftigt sind benötigen wir alles, was Sie besitzen. Sie dürfen sich auf keinen Fall etwas entfernen lassen. Schließlich haben wir Sie so eingestellt, wie Sie sind. Abtrennen eines Teils von Ihnen verstößt gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag.

5. Urlaubsgewährung wegen Vaterschaft

Die Kleinigkeit, die Sie zur Erlangung der Vaterschaft getan haben, berechtigt Sie nicht, hierfür Urlaub zu beanspruchen. Außerdem ist besagte Anstrengung schon Monate her, sodass Sie sich bereits erholt haben dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Personalabteilung